AKTUELLES
29.06.2010, Arbeitsrecht
Zehnter Senat kippt Tarifeinheit
BAG, Beschluss vom 23.06.2010 - 10 AS 2/10; 10 AS 3/10
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05.07.2010, Miet- und Immobilienrecht
Bereits mit der Kündigung erklärter Widerspruch gegen stillschweigende Vertragsfortsetzung ist wirksam
BGH, Urteil vom 21.4.2010, VIII ZR 184/09
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14.07.2010, Steuerrecht
Steuerhinterziehung: Auch Strohmänner werden bestraft
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.04.2010 – Az.: 1 StR 105/10
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21.07.2010, Gesellschaftsrecht
Fallstricke bei der Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen
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30.07.2010, Steuerrecht
Häusliches Arbeitszimmer - Rote Karte für den Gesetzgeber
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 29.07.2010 - Az.: 2 BVL 13/09
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05.08.2010, Arbeitsrecht
Keine betriebliche Übung bei Sonderzahlungen für einzelne Mitarbeiter
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.04.2010, Az.: 10 AZR 163/09
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Arbeitsrecht
29.06.2010 - Zehnter Senat kippt Tarifeinheit
BAG, Beschluss vom 23.06.2010 - 10 AS 2/10; 10 AS 3/10
Künftig sind in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich. Dies hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts am 23.06.2010 entschieden und sich damit der vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anfragebeschluss vom 27.01.2010 dargelegten Rechtsauffassung zur Tarifeinheit angeschlossen (Az.: 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10).
Auch nach Auffassung des Zehnten Senats gelten die Rechtsnormen eines Tarifvertrags, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, für Beschäftigte kraft Koalitionsmitgliedschaft nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG unmittelbar. Dies werde nicht dadurch ausgeschlossen, dass für den Betrieb kraft Tarifbindung des Arbeitgebers (Verbandsmitgliedschaft oder eigener Abschluss des Tarifvertrags) mehr als ein Tarifvertrag Anwendung finde, wenn für den einzelnen Arbeitnehmer jeweils nur ein Tarifvertrag gelte (Tarifpluralität). Es gebe keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen könnten.