AKTUELLES
29.06.2010, Arbeitsrecht
Zehnter Senat kippt Tarifeinheit
BAG, Beschluss vom 23.06.2010 - 10 AS 2/10; 10 AS 3/10
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05.07.2010, Miet- und Immobilienrecht
Bereits mit der Kündigung erklärter Widerspruch gegen stillschweigende Vertragsfortsetzung ist wirksam
BGH, Urteil vom 21.4.2010, VIII ZR 184/09
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14.07.2010, Steuerrecht
Steuerhinterziehung: Auch Strohmänner werden bestraft
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.04.2010 – Az.: 1 StR 105/10
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21.07.2010, Gesellschaftsrecht
Fallstricke bei der Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen
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30.07.2010, Steuerrecht
Häusliches Arbeitszimmer - Rote Karte für den Gesetzgeber
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 29.07.2010 - Az.: 2 BVL 13/09
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05.08.2010, Arbeitsrecht
Keine betriebliche Übung bei Sonderzahlungen für einzelne Mitarbeiter
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.04.2010, Az.: 10 AZR 163/09
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Steuerrecht
30.07.2010 - Häusliches Arbeitszimmer - Rote Karte für den Gesetzgeber
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 29.07.2010 - Az.: 2 BVL 13/09
Das BVerfG hat am 29.07.2010 seine Entscheidung (Az.: 2 BVL 13/09) zum häuslichen Arbeitszimmer veröffentlicht.
Demnach erklärt das Gericht die ab 2007 geltende rigide Einschränkung des steuerlichen Abzugs für grundgesetzwidrig, wonach das Arbeitszimmer nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es den "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" des Steuerpflichtigen bildet.
Mit dieser Entscheidung hat das Gericht dieses faktische Abzugsverbot des häuslichen Arbeitszimmers wieder aufgehoben.
Bis einschließlich 2006 konnten nämlich Berufstätige die Aufwendungen für die eigenen Räumlichkeiten - sachgerecht - auch dann geltend machen, wenn etwa dem Lehrer in der Schule kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Mit der weiteren Einschränkung ab 2007 hat der Gesetzgeber nun die verfassungsrechtlichen Grenzen der Typisierung und Missbrauchsbekämpfung deutlich überschritten.
Profitieren von der Entscheidung können diejenigen Steuerpflichtigen, die ihre Steuerbescheide 2007 bis dato "offen" gehalte, das heißt mit Einsprüchen angefochten haben. Das Gleiche gilt für Steuerbescheide, deren Festsetzung in Bezug auf das häusliche Arbeitszimmer "vorläufig" vorgenommen wurde.