Wir bieten unseren Mandanten das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts an,
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind
Zum Bank- und Kapitalanlagerecht zählt auf der einen Seite das Kreditgeschäft mit gewerblichen Darlehensnehmern oder Verbrauchern, einschließlich der dazugehörigen Kreditsicherungsinstrumente, wie Bürgschaften, Sicherungsübertragungen und Grundpfandrechte. Auf der anderen Seite steht das Kapitalanlagegeschäft mit den damit verbundenen Pflichten zur anleger- und objektgerechten Beratung und Aufklärung des Anlegers.
Im Bereich des Bankrechts beraten wir in folgenden Bereichen:
Im Bereich des Kapitalanlagerechts beraten und vertreten wir Kreditinstitute, Anlageberater, Vermittler einerseits und geschädigte Privatanleger andererseits, insbesondere in Fragen fehlerhafter Anlageberatung und Falschberatung, gerade im Zusammenhang mit Schrottimmobilien, Immobilienfonds, Aktien und Aktienfonds und sonstigen Wertpapieren.
Erbrechtliche Probleme sind sehr vielschichtig. Bei ihrer Lösung sind verschiedenste Rechtsgebiete zu beachten. Neben den eigentlichen erbrechtlichen Vorschriften spielen erbschaftsteuerliche, bewertungsrechtliche, familienrechtliche, gesellschaftsrechtliche und teilweise auch sozialrechtliche Fragen eine Rolle. Unsere durch langjährige Erfahrung spezialisierten Berater erkennen die Fallstricke der jeweiligen Angelegenheit und können in Zusammenarbeit auch rechtsgebietsübergreifende komplexe Problematiken sachgerecht beantworten.
Im Bereich des Erbrechts unterscheidet sich unsere Tätigkeit in die Beratung vor dem Tode und die Tätigkeit nach dem Tode.
Vor dem Tode gilt es, gemeinsam mit Ihnen ein wirtschaftliches, familiäres, steuerliches und rechtliches Gesamtkonzept zu entwickeln und hierfür eine maßgeschneiderte Lösung zu entwerfen. Zu unseren Tätigkeiten in diesem Bereich zählen die Betreuung von Unternehmensnachfolgen mit all ihren Facetten, die Erstellung von speziell auf Ihre Situation zugeschnittenen Testamenten (z. B. Unternehmenstestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament, usw.), die Entwicklung von Pflichtteilsvermeidungsstrategien sowie auch der Entwurf von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zur Abrundung ihrer Nachfolgeplanung.
Nach dem Tode sind wir als Testamentsvollstrecker tätig und helfen Ihnen als Berater bei Fragen der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei Fragen der Testamentsauslegung, der Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen, usw. Weiterhin fertigen wir für Sie Erbschaftsteuererklärungen an und vertreten Sie in etwaigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden.
Auseinandersetzungen in Familien stellen neben der persönlichen häufig auch eine existenzbedrohende Belastung für die Beteiligten dar. Eine Trennung ist für alle beteiligten Familienmitglieder, Eltern wie Kind, schmerzhaft. Aus diesem Grund streben wir in dieser Situation eine rasche, optimale Lösung der Gesamtfragen an, wenn möglich im Rahmen einer außergerichtlichen Vereinbarung ohne Anrufung des Familiengerichts.
Im Familienrecht vertreten und beraten wir Sie in folgenden Bereichen:
Handel, Vertrieb und Warenabsatz sind häufig der Schlüssel zu unternehmerischen Erfolg. Das Handels- und Vertriebsrecht hat daher eine zentrale Bedeutung im Wirtschaftsleben. Gerade im Zeitalter der Globalisierung wächst in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung des internationalen Privatrechts.
Wir beraten Unternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler in allen Bereichen des Handels- und Vertriebsrechts, einschließlich des Handelskaufrechts. Wir sind auf den Gebieten des Handelsvertreterrechts, des Franchiserechts und des Eigenhändlerrechts tätig. Wir vertreten in Fragen des Speditions- und Frachtrechts und führen handelsrechtliche Streitigkeiten.
Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts arbeiten bei uns Rechtsanwälte und Steuerberater zusammen im Fokus von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. In all den nachgenannten Bereichen wird durch die Zusammenarbeit zwischen Rechts- und Steuerabteilung unseres Hauses darauf geachtet, möglichst steuergünstige Lösungen für Sie zu finden und entsprechend umzusetzen.
Schwerpunkt unseres gesellschaftsrechtlichen Beratungsspektrums sind:
Im Wirtschaftsleben gewinnt die Durchführung eines Insolvenzverfahrens immer mehr an Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie sowohl als Gläubiger, als auch Schuldner über die Rechte, Pflichten, Chancen und Risiken im Zusammenhang mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz; ferner begleiten und vertreten wir Sie im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Wir arbeiten stets in einem multidisziplinären, berufsträgerisch geprägten Beratungsteam von Rechtsanwälte und Steuerberatern.
Neben Fragen zum Verfahren stellen sich sowohl zwangsvollstreckungsrechtliche, als auch insolvenzrechtliche Fragestellungen wie auch Fragestellungen im Bereich des Gesellschaftsrechts und Steuerrechts, der Haftung im Arbeitsrecht, Sozialrecht, Erbrecht und auch Strafrecht.
Wir vertreten unsere Mandanten in folgenden Verfahren:
Wir beraten unsere Mandanten auch unter betriebwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu allen um die Insolvenz anfallenden Fragen, wie:
Eine vertragliche Leistungspflicht wird verletzt, wenn eine geschuldete Leistung nicht, verzögert oder mangelhaft erbracht wird. Welche Ansprüche ergeben sich hieraus? Welche Formalien müssen beachtet werden? Wie ist umgekehrt bei nur vorgeschobenen Mängeln vorzugehen?
Im Wirtschaftsleben sind dies häufig wiederkehrende Fragen.
Wir vertreten Unternehmer, Lieferanten und Verbraucher in allen Fragen des Kauf- und Werkvertragsrechts sowie des Werkliefervertragsrechts, einschließlich des Produkthaftungsrechts und des Reiserechts sowie des Verbraucherrechts.
Wir machen Mängelansprüche, Mangelfolgeschäden und Ansprüche bei Leistungsverzögerung geltend und sichern Anspruchspositionen in selbständigen Beweisverfahren ab.
Umgekehrt beraten wir bei der Anspruchsabwehr in Fällen unberechtigter Forderungen.
Wir bieten Mietern und Vermietern umfassende Betreuung auf dem gesamten Gebiet des Gewerbemietrechts und des Wohnraummietrechts. Viele Gewerbetreibende sind zur Ausübung ihres Gewerbes auf die Anmietung von Räumen angewiesen, ebenso Freiberufler zum Betrieb ihrer jeweiligen Praxis oder Kanzlei. Schließlich wohnen ca. 60 % aller Haushalte in der Bundesrepublik zur Miete.
Sowohl für den Vermieter, als auch für den Mieter ist eine qualifizierte rechtliche Beratung und Vertretung unabdingbar. Wir bieten hierzu u. a. an:
Dabei werden sämtliche Fragen rund um die Immobilie berücksichtigt, wie insbesondere:
Im Grundstücksrecht sind eine Vielzahl von Rechtsmaterien privat und öffentlich rechtlicher Natur miteinander verwoben. In sämtlichen Bereichen „rund um die Immobilie“ wie das Grundbuchrecht, Erbbaurecht, Sachenrecht (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeiten, Niesbrauch) Pachtrecht, Wohnungseigentums- und Maklerrecht sowie privates Baurecht und Kaufrecht bei An- und Verkauf von Grundstücken beraten und vertreten wir Sie ganzheitlich.
Das Sozialrecht berührt schon allein aufgrund seines Umfangs eine Vielzahl von Lebensbereichen eines jeden von uns. Es erstreckt sich vom Recht der Krankenversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung über das Rentenrecht bis zum Problemkreis der Schwerbehinderung. Wegen ständiger gesetzlicher Änderungen und Neuerungen ist es dem Laien kaum möglich, den Überblick zu behalten, geschweige denn entsprechend zu reagieren.
Durch eine frühzeitige Beratung können insbesondere versicherungsrechtliche Fragen, die die Absicherung im Krankheitsfall oder im Alter betreffen, individuell einer Klärung zugeführt werden und ihnen so als Entscheidungsgrundlage dienen.
Wir beraten und vertreten schwerpunktmäßig u. a. zu folgenden Fragen:
Wir beraten und vertreten Sie bereits während der Antragstellung, im Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und sozialgerichtlichen Verfahren, dem Statusfeststellungsverfahren und während der Betriebsprüfung.
Unsere Kanzlei vereinigt als integrierte Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei sämtliche steuerrechtlichen Dienstleistungen, die normalerweise in zwei getrennten Häusern stattfinden, mit dem Vorteil der kurzen Dienstwege und des internen Informationsaustausches. Neben den traditionellen Tätigkeiten einer Steuerkanzlei ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir für Sie nicht nur vergangenheitsbewältigend, sondern zukunftsgestaltend tätig werden.
Neben den traditionellen Tätigkeiten einer Steuerkanzlei sind wir im beratenden Bereich insbesondere im Bereich der steueroptimierten Vertragsgestaltung tätig. Wir unterstützen Sie im Team aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bei der Gründung, der Umstrukturierung, dem Kauf oder Verkauf bzw. der Nachfolge eines Unternehmens. Sollte sich Ihr Unternehmen in einer Krise befinden, so werden wir mit Ihnen gemeinsam nach dem effizientesten Weg suchen, Ihr Unternehmen zu retten bzw. falls dies nicht mehr möglich sein sollte, nach Möglichkeiten zu suchen, dass private Vermögen zu schützen. Durch den Zusammenschluss aus Rechtsanwälten und Steuerberatern sind wir hierbei in der Lage, auch fachübergreifende Probleme einer sachgerechten Lösung zuzuführen.
Ebenso beraten wir bei Umstrukturierung von Unternehmen und über die Vorbereitung und praktische Umsetzung im Bezug auf die Unternehmensnachfolge oder Betriebsaufgabe. Wir finden mit Ihnen gemeinsam eine optimierte Gestaltung des schrittweisen oder sofortigen Berufsausstiegs.
Bei Betriebsprüfungen des Finanzamts, wie auch der Sozialversicherungsträger, lassen wir Sie nicht allein.
Sollte es nach einer Betriebsprüfung zu Schwierigkeiten kommen, vertreten wir Sie bei sämtlichen Rechtsbehelfen, auch und insbesondere bei Rechtstreitigkeiten vor den Finanzgerichten.
Sollte es zu steuerstrafrechtlichen Problemen kommen, sind Sie auch hier bei uns in besten Händen. Gerade in Steuerstrafverfahren ist eine fächerübergreifende Zusammenarbeit verschiedener Fachgebiete von großer Bedeutung. Nur so können verfahrensstrategische Fragen wie beispielsweise Selbstanzeige, Ausübung des Schweigerechts, Anfechtung von Steuerbescheiden vor der Rechtsbehelfsstelle oder dem Finanzgericht optimal gelöst werden. In unserer Kanzlei arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater eng zusammen. Wir betreuen Sie bereits während des Ermittlungsverfahrens bis zum eigentlichen Steuerstrafverfahren vor der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder der Strafgerichtsbarkeit. Vorrangigstes Ziel muss im Steuerstrafverfahren sein, dass es zu keiner öffentlichen Hauptverhandlung kommt und die Fälle vorzeitig beendet werden können.
Ob unverschuldet oder verschuldet, die Gefahr in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, lauert allgegenwärtig auf unseren Straßen. Abhängig von der Art der Unfallbeteiligung und persönlicher Situation gilt es den eingetretenen Schaden vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ersetzt zu bekommen und/oder die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Schließlich ist in allen Fällen, den strafrechtlich relevanten oder bußgeldbewehrten Vorwürfen entgegenzuwirken.
Je früher anwaltliche Hilfe für die Schadensregulierung in Anspruch genommen wird, umso effektiver kann sie zu Ihrem Vorteil betrieben werden.
Wir sagen Ihnen wann ein Kostenvoranschlag genügt, oder aber ein Sachverständigengutachten erforderlich ist, beraten Sie darüber, ob die Inanspruchnahme eines Mietwagens oder die Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung angezeigt ist und helfen Ihnen bei der Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes.
Wir wissen, wann das Zuwarten auf eine außergerichtliche Schadensregulierung nicht mehr zielführend ist und betreiben für Sie die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen vor den Zivilgerichten.
Häufig wird Unfallbeteiligten ein Fehlverhalten vorgeworfen, welches eine Ahndung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit zur Folge haben könnte. Wir informieren Sie umfänglich über Ihre Rechte und Pflichten als Beschuldigter oder Betroffener in einem Straf- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Der Absicherung von Sach- und Personenschäden kommt im Alltag und im modernen Wirtschaftsleben eine große Bedeutung zu.
Im Schadensfall ist die Regulierung berechtigter Ansprüche wichtig. Umgekehrt kann sich kein Versicherungsunternehmen angesichts knapp kalkulierter Versicherungsbeiträge die Regulierung unberechtigter Ansprüche leisten.
Unsere Schwerpunkte liegen in folgenden Sparten:
Personenversicherung:
Sachversicherung:
Das Schuldrechtsreformgesetz hat 2002 das Recht der Gewährleistung, des Verzugs und der Verjährung erheblich verändert. In Verträgen und AGBs, die vor 2002 erstellt wurden, lauern bei Weiterverwendung juristische Risiken.
Eines unserer Tätigkeitsgebiete ist die Ausarbeitung, Prüfung und Anpassung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einkauf, Vertrieb, Verkauf, Verarbeitung, Vermietung und anderer Tätigkeitsfelder, bis hin zu Lizenz-, Franchise-, Unternehmenspacht- und Unternehmenskaufverträgen – angepasst an die speziellen Bedürfnisse jedes einzelnen Mandanten. Ständig werten wir die immer unübersichtlicher werdende Rechtsprechung zur Zulässigkeit bestimmter Vertragsklauseln aus. So können wir auf Wunsch auch die Anpassung von Verträgen und AGBs an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung anbieten.
Wir beraten und vertreten Sie als Gläubiger, um Ihnen Mittel an die Hand zu geben, Ihre titulierten Ansprüche gegenüber Ihrem Schuldner durchzusetzen. Wir begleiten Sie dabei von Beginn der Rechnungsstellung, über das Mahnwesen, bis hin zum Inkasso.
Um erfolgreich Forderungen beitreiben zu können, ist es jedoch auch umgekehrt notwendig zu wissen, inwieweit Schuldner einer drohenden Vollstreckung vorbeugen können und wie entsprechenden Gestaltungen mit Erfolg begegnet werden kann.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung zur möglichst frühzeitigen Verfolgung, aber auch Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen und zwar außergerichtlich als auch gerichtlich vor den Zivilgerichten und dem Vollstreckungsgericht, bis hin zur Einleitung von Insolvenzverfahren beim Insolvenzgericht.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in folgenden Bereichen: